Haftungsausschluss AudiWelt

Durch Unterzeichnung des Nennformulars / Anmeldung unterwerfen sich alle Fahrer und Beifahrer den Bestimmungen dem vorliegenden Haftungsausschlusses. Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Sie gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Haftung. Dieser Haftungsverzicht gilt auch für individuelle Schäden am Fahrzeug.

Der Haftungsverzicht ist Bestandteil des Nennformulars.

Die Teilnehmer bestätigen die Kenntnis und die Anerkennung des Verzichts mit der Abgabe ihrer Online Nennung. Der Veranstalter lehnt den Teilnehmern und Dritten gegenüber jegliche Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die vor, während oder nach der Veranstaltung eintreten.

Der Teilnehmer verzichtet für sich und seine Angehörigen durch Abgabe der Nennung für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfall oder Schaden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Helfer, Beauftragte, Behörden, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, ebenso gegen Fahrer und Beifahrer dritter Fahrzeuge, die an der Veranstaltung teilnehmen, gegen Behörden oder irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Ausgenommen sind Schäden bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung. Die Teilnahme geschieht auf eigene Verantwortung.

Die Teilnehmer beteiligen sich auf eigene Gefahr an dieser Veranstaltung und tragen die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten Schäden.

Mit Abgabe der Nennung erkennen die Teilnehmer die in diesem Haftungsausschluss festgelegten Bedingungen uneingeschränkt rechtsgültig an. Zu verbindlichen Aussagen ist nur die offizielle Organisation berechtigt. Höhere Gewalt und behördliche Auflagen entbinden die Organisation grundsätzlich von der Einhaltung ihrer Verpflichtungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Teilnehmer verpflichten sich im Bereich der Veranstaltung die Bestimmungen der StVO und des KFG und die Benützungsbestimmungen des Straßenbetreibers einzuhalten!

Sollte ein Teilnehmer verletzt werden, erklärt er durch die Abgabe der Nennung ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder andere Notfallstellen gutheißt. All diese Maßnahmen werden durch verständigtes Personal in bestem Wissen ergriffen. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen, sofern diese nicht durch eine Versicherung des Teilnehmers abgedeckt sind.

Die Teilnehmer bzw. jede Versicherungsgesellschaft, mit den sie eventuell zusätzliche Verträge abgeschlossen haben, verzichten auf jegliche direkte und indirekte Schadenersatzforderungen.

Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Anmeldung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) verzichten, die den Teilnehmer aufgrund eines Zwischenfalles oder Unfalles im Rahmen dieser Veranstaltung erwachsen oder vom Teilnehmer einer unbeteiligten „dritten Person“ (Zuschauern oder Tieren bei der Zu- und Abfahrt) zugefügt wurden.

Die Teilnehmer erklären durch die Abgabe ihrer Anmeldung unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten die „Parteien“ von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, entlasten, die „Parteien“ schützen und sie schadlos zu halten.

Die Teilnehmer erklären durch die Abgabe ihrer Anmeldung, dass sie freien Willens diese Verpflichtungen eingehen und damit auf jedes Klagrecht aufgrund von Schäden gegen die „Parteien“ unwiderruflich verzichten, soweit dies nach der Deutschen oder Österreichischen Rechtslage zulässig ist.

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